Wandanschlag in deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille.
"Kommandantur-Befehle für Offiziere, Sanitäts- und Veterinä-Offiziere, Offiziers- und Beamten-Stellvertreter.
1. Geschäftszimmer: Gouvernement und Kommandantur, rue Jean Roisin 6. Beitreibungsbureau: Grande Place 25.
2. Lazarette beim Gouvernementsarzt, rue Jean Roisin 9 zu erfragen.
3. Unterkunft: Siehe Proklamation vom 3. 12. 1914 angeschlagen am Bahnhof und in der Kommandantur. Freie Verpflegung und Unterkunft steht nur jenen Offizieren usw. zu, welche aus dienstlicher Veranlassung in Lille übernachten müssen.
4. Anzug: Die Offiziere usw. müssen auf den Straßen entweder den Säbel oder sichtbar eine Pistole tragen. Das gehen mit Reitstock ohne Waffe ist verboten. Ausschreitungen im Anzuge werden unter Feststellung des Namens des Trägers zu Meldung gebracht. AUch auf Paletots (Gummimänteln) sind Achselstücke zu tragen.
5. Ehrenbezeugungen: Es ist auf schärfste Straßendisziplin zu achten.
Offiziere usw. haben gegenseitig zuvorkommend zu grüßen und nicht erst den Gruß abzuwarten.
Sowohl die Ehrenbezeugungen der Untergebenen als auch der den französischen Polizeibeamten anbefohlene Gruß ist unter allen Umständen zu erwidern.
6. Die Benutzung der Straßenbahn ist für Offiziere usw. frei.
7. Bei Unterhaltung in den Wirtschaften, in der Straßenbahn usw. ist größte Zurückhaltung und Vorsicht zu beachten.
Sämtliche Unteroffiziere und Mannschaften haben 9 Uhr abends in ihren Unterkünften zu sein.
9. Die Polizeistunde für die Gasthäuser ist mit Ausnahme einiger von der Kommandantur mit besonderer Erlaubnis bis 11 Uhr abends versehenen Lokale, die durch einen Ausweis kenntlich gemacht sind, auf 9 Uhr abends festgesetzt.
10. Militär-Polizei. Militär-Polizei wird durch Patrouillen der Kommandantur ausgeübt, die durch eine schwarz-weiß-rote Armbinde mit der Aufschrift "Militär-Polizei" kenntlich sind. Sie tragen außerdem eine Ausweiskarte bei sich. Sie üben auch besonders die Wirtshauspolizei aus. Ihren Anordnungen ist von allen Militär-Persoenen, auch von Offizieren, unbedingt Folge zu leisten.
11. Das Museum ist von 12 bis 1 mittags täglich unentgeltlich geöffnet. Zum Betreten des Museums ist eine von der Kommandantur ausgestellte Erlaubniskarte erforderlich.
Das Betreten der Präfektur ist verboten.
12. Die Zitadelle darf nur mit einem von der Kommandantur ausgestellten Erlaubnisschein betreten werden.
13. Den weiblichen Angehörigen von deutschen Offizieren usw., Beamten, Unteroffizieren und Mannschaften ist der Aufenthalt in Lille verboten.
14. In der rue Nationale und dem Boulevard de la Liberté befinden sich einige deutsche Uniform- und Militärausrüstungsgeschäfte.
15. Es ist verboten mit Damen der Halbwelt auf der Straße zu gehen und in Restaurants mit ihnen zusammenzusitzen.
16. Badeanstalten: für Offiziere an der Place d’Arsenal, täglich geöffnet gegen Bezahlung; für Unteroffiziere und Mannschaften in der rue des Sarrazins 35 am Dienstag und Donnerstag und in der rue Dupuytren 24 am Mittwoch und Freitag zur kostenfreien Benützung.
17. Offizierlesezimmer rue de Pas 9 täglich von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr 30 Min. abends geöffnet."
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