Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 13. Februar 1916 in Brüssel
"Durch feldgerichtliches Urteil vom 8/). Februar 1916 wurde unter anderen Personen verurteilt:
Louis Bril,
Oberkellner aus Brüssel,
wegen gemeinen Meuchelmordes begangen mit einer Schiesswaffe,
zum Tode.
Das Urteil wurde bestätigt, die Strafe vollstreckt.
Brüssel, den 11. Februar 1916.
Gouvernement Brüssel.
Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mir unterstellten Gebietes.
Brüssel, den 13. Februar 1916.
Der General-Gouverneur in Belgien,
Freiherr von Bissingk,
Generaloberst."
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