Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Gebiet im Westen (wahrscheinlich Frankreich, da zweisprachig), 17. Oktober 1915.
"Bekanntmachung
1. Allen Pferdebesitzern wird groesste Sorgfalt in Wartung und Pflege der Pferde zur Pflicht gemacht.
2. Die den Pferdebesitzern von der deutschen Heeresverwaltung zugebilligten Futtermengen sind ausschliesslich zur Fütterung der Pferde zu verwenden.
3. Die Pferde sind rechtzeitig und ordnungsmaessig zu beschlagen. Die Privatschmiede können die benötigten Hufeisen durch Vermittlung der Ortskommandanten und Etappen-Kommandanturen von der Hufeisenfabrik in Valenciennes zum Preis von 1 Frcs 25 ctms pro Kilo beziehen.
4. In Krankheitsfaellen ist militaerveterinaeraerztliche Hilfe rechtzeitig durch die Ortskommandanturen und Etappen-Kommandanturen zu beantragen.
5. Die Pferde der Zivilbevoelkerung unterstehen der staendigen Aufsicht durch die deutschen Militaerbehoerden.
6. Verfehlungen werden im Einzeilfalle [sic] mit Gefaengnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 1000 M. bestraft und der Preis für vernachlaessigte Pferde bei der Aushebung heruntergesetzt.
17. Oktober 1915
Der Oberbefehlshaber"
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