museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_02b_068]
Verordnung, dreisprachig (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Herkunft/Rechte: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Plakat in Brüssel, Belgien, 1915

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 30. Juni 1915 in Brüssel
"Verordnung über die Beschlagnahme des Brotgetreides, der Gerste und des Mehls aus dem Erntejahr 1915.
Ich habe mich entschlossen, die Brotgetreideernte und die anderen unter Nr 1 angeführten Erzeugnisse der Landwirtschaft dieses Jahres dem ausschliesslichen Verbrauch der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements zu überlassen. Zu diesem Zwecke ordne ich zunächst die Beschlagnahme der unten bezeichneten Erntevorräte nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen an. Durch die Beschlagnahme sollen Preistreibereien verhindert werden., die eine Verteuerung des Brotes zur Folge haben könnten; zugleich ermöglicht die Beschlagnahme eine gerechte und den allseitigen Bedürfnissen des Landes Rechnung tragende Verteilung der Getreidevorräte und des Mehls. Ich erwarte bestimmt, dass die belgische Bevölkerung, insbesondere die landwirtschaftlichen Unternehmer, im Hinblick auf die dem Lande ausschliesslich zugute kommenden Massnahmen, bei deren Durchführung willig mitarbeiten werden.
1.
Das in Belgien im Bereich des Generalgouvernements angebaute Brotgetreide aller Art, wie: Roggen, Weizen, Spelz, ebenso auch Gerste (Futter- und Braugerste) wird, gleichviel, ob angemengt oder mit anderen Getreiden gemengt, mit der Trennung vom Boden zugunsten der Zivilbevölkerung im Bereich des Generalgouvernements hiermit beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und das aus beschlagnahmtem Brotgetreide ermahlene Mehl (einschliesslich Dunst). Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von dieser Beschlagnahme frei.
2.
An den beschlagnahmten Vorräten dürfen, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt, weder Veränderungen vorgenommen werden, noch darf durch Verienbarung oder Vertrag über sie verfügt werden.
3.
Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und verpflichtet, alle zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen, er ist berechtigt und verpflichtet, auszudreschen.
4.
Nimmt der Besitzer beschlagnahmter Vorräte eine zur Erhaltung derselben erforderlichen Handlung innerhalb einer ihm von dem Kreischef gesetzten Frist nicht vor, so kann dieser die Handlung auf Kosten des Besitzers durch einen Dritten vornehmen lassen. Das gleiche gilt, wenn der Besitzer das Brotgetreide nicht innerhalb einer ihm von dem Kreischef gesetzten Frist ausdrischt.
5.
Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 20 000 Mark wird bestraft:
a) wer beschlagnahmte Vorräte unbefugt bei Seite schafft oder aus der Gemeinde, in der sie beschlagnahmt sind, unbefugt entfernt, wer sie beschädigt, zerstört, unbefugt verarbeitet oder verbraucht;
b) wer beschlagnahmte Vorräte unbefugt verkauft, kauft oder ein anderes Veräusserungs- oder Erwerbsgeschäft über sie abschliesst;
c) wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen widerrechtlich unterlässt oder das Brotgetreide nicht binnen der ihm gesetzten Frist ausdrischt.
Als Gerichte sind die deutschen Militärgerichte zuständig.
6.
Das beschlagnahmte Getreide wird gegen Barzahlung - bei Uebernahme - durch eine von mir einzusetztende Erntekommission angekauft und der Bevölkerung im Bereiche des Generalgouvernements zugeführt werden.
7.
Der Erlass von Ausführungsvorschriften bleibt vorbehalten."

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck

Maße

BxH: 72 x 110 cm

Karte
Veröffentlicht Veröffentlicht
1915
Moritz von Bissing
Brüssel
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1914
1913 1920
Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Objekt aus: Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.