Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 28. September 1915 in Brüssel
"Verordnung über die Bestrafung der Ueberschreitung von Höchstpreisen.
Wer Lebensmittel, Futtermittel oder andere Waren, für die ein Höchstpreis festgesetzt ist, zu einem höheren als dem festgesetzten Preise kauft oder verkauft oder für solche Waren einen den festgesetzten Höchstpreis übersteigenden Betrag anbietet oder fordert, wird mit Haft oder Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Auf die Geldstrafe kann auch neben einer Freiheitsstrafe erkannt werden. Ausserdem kann auf Einziehung der Ware, um die gehandelt ist, erkannt werden.
Zuständig sind die deutschen Militärgerichte und die Militärbehörden."
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