museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Museum SchPIRA Medienstation [Stadtarchiv Speyer, 1A Nr. 576/2]
Aufenthalt von Juden als Parteien am Reichskammergericht in Speyer 15. September 1599 und 24. Dezember 1600 (Stadtarchiv Speyer CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtarchiv Speyer (CC BY-NC-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Aufenthalt von Juden als Parteien am Reichskammergericht in Speyer 15. September 1599 und 24. Dezember 1600

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Beteiligt als Streitparteien vor dem damals in Speyer ansässigen Reichskammergericht waren in diesem Fall die Juden Joseph von Frankfurt (1599) und Wendle von Worms (1600), der einen Prozess gegen die Grafen von Leiningen führte. Für gewöhnlich wurden den jüdischen Antragstellern am Gericht lediglich acht Tage Aufenthalt bewilligt.

Literatur

  • Historischer Verein der Pfalz - Bezirksgruppe Speyer (2004): Die Juden von Speyer. Speyer
Karte
Verfasst Verfasst
1599
Speyer
Verfasst Verfasst
1600
Speyer
1598 1602
Museum SchPIRA

Objekt aus: Museum SchPIRA

Um das Museum SchPIRA einzurichten, stellten das Historische Museum der Pfalz Speyer und das Landesamt für Denkmalpflege Dauerleihgaben der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.