Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich, Wavrin, ohne Datum.
"Bekanntmachung
Die Jagd auf weibliches Rehwild, Hasen, Fasanenhennen, Rebhuehner, Wachteln und Wildenten ist vom heutigen Tage, diejenige auf Schnepfen vom 1. Mai ab geschlossen.
Demgemaess wird untersagt, nach Ablauf von 8 Tagen von obigen Terminen an gerechnet, Wild der vorgenannten Gattungen in ganzen Stuecken oder zerlegt in den Handel zu bringen oder feilzubieten.
Es wird daran erinnert, dass Einheimischen jede Ausuebung der Jagd wie bisher untersagt ist. Insbesondere ist das Aufstellen von Schlingen oder Netzen zum Fang von jagdbaren Tieren oder Kaninchen sowie das Zerstoeren von Eiern oder Nestern von jagdbarem Federwild streng verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Geld, Gefaengnis oder Haftstrafe geahndet (Paragraph 292, 293,361 Ziff. 9,368 Ziff. 10 R. Str. G. B.)
Felddruckerei Wavrin."
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