An Stelle der Korporation "Gewerk der Tuchmacher" trat 1855 das Statut der Korporation unter dem Namen "Statut für die Tuchmacher-Innung zu Templin" in Kraft. Es wurde bestätigt durch die Königliche Regierung, Abteilung des Innern in Potsdam. Es umfasst 10 Seiten.
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