museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Prignitz-Museum am Dom Havelberg Kulturgeschichte [V 3992 a,b und V 6164 a-g]
Geldscheine des Havelberger Kriegsinterniertenlagers (Prignitz-Museum am Dom Havelberg CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Prignitz-Museum am Dom Havelberg (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Geldscheine des Havelberger Kriegsinterniertenlagers

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Das Papiergeld besteht in Wertscheinen von 1 Pfennig bis 10 Mark. Es galt für sechs Lager im Bereich des III. Armeekorps, zu denen neben Brandenburg, Cottbus, Crossen, Frankfurt/Oder und Guben auch Havelberg gehörte. Rückseitig wurde der jeweilige Lagerstandort aufgedruckt.
Durch Verfügung des deutschen Kriegsministeriums wurden die Scheine als besonderes Zahlungsmittel für Kriegsgefangene eingeführt, die ab 1917 (die russischen Gefangenen erst ab Juli 1918) Ausgang bekamen. Im Fall ihrer Flucht sollte sichergestellt werden, dass sie nicht über Bargeld verfügten.
Die Havelberger Geschäftsleute wurden in einer Annonce der regionalen Tageszeitung vom 18.3.1918 angehalten, das Lagergeld in Zahlung zu nehmen. Zugeich folgte ein Verbot, es den Gefangenen in Bargeld umzutauschen oder Bargeld herauszugeben.

Material/Technik

Druck 1917; Einführung: im März 1918; verschiedenfarbig bedrucktes Papier

Maße

L. 8,5 x B. 12 cm – L. 5 x B. 7,5 cm

Prignitz-Museum am Dom Havelberg

Objekt aus: Prignitz-Museum am Dom Havelberg

Das Prignitz-Museum in Havelberg geht auf den 1904 gegründeten "Verein zur Förderung der Heimatkunde in der Prignitz" zurück, welcher mit der...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.