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Museum SchPIRA Medienstation [Stadtarchiv Speyer, 1A Nr. 112/2]
Tragen des Judenzeichens 1557/58 (Stadtarchiv Speyer CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtarchiv Speyer (CC BY-NC-SA)
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Tragen des Judenzeichens 1557/58

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Beschreibung

Für das Bistum Speyer ist das zwangsweise Tragen des gelben Rings aufgrund einer bischöflichen Anordnung seit spätestens 1468 belegt. Die Nichtbefolgung derartiger Vorschriften wurde streng geahndet. Auch die Stadt Speyer selbst ging in ihrer allgemeinen Kleiderordnung von 1549 auf die Juden ein. Sie sollen alle und yede, alt und jung, an irer Oberkleydung ein gelben Ring oder ander gelb Tüchin (tuchen) Zeichen zu volligem gutem Gesicht unverdeckt antragen.
Löw von Darnberg hatte kein Judenzeichen getragen und war deshalb von der Stadt Speyer mit einem Gulden Strafgeld bestraft worden. Vor dem Reichskammergericht berief er sich auf das (hier abgebildete) Familienprivileg seines Vaters Michel von Kaiser Karl V., das den Familienmitgliedern unter anderem garantierte, ohne Judenzeichen reisen zu dürfen.

Literatur

  • Gotzmann, Andreas (2008): Jüdische Autonomie in der frühen Neuzeit. Göttingen
  • Günter Stein (1992): Judenhof und Judenbad in Speyer am Rhein. München
  • Historischer Verein der Pfalz - Bezirksgruppe Speyer (2004): Die Juden von Speyer. Speyer
Karte
Verfasst Verfasst
1557
Speyer
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1500
1499 1601
Museum SchPIRA

Objekt aus: Museum SchPIRA

Um das Museum SchPIRA einzurichten, stellten das Historische Museum der Pfalz Speyer und das Landesamt für Denkmalpflege Dauerleihgaben der...

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