Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 22. Juli 1915.
"Bekanntmachung.
Die Gemeinden, in denen bisher eine Hundesteuer nicht erhoben wird, führen eine solche sofort mit rückwirkender Kraft ab 1. Juli ds. Jrs. ein. Dieselbe beträgt für jeden Hund in Gemeinden über 10.000 Einwohner 10 Francs, in solchen unter 10.000 Einwohner 5 Francs pro Jahr und wird im Voraus in halbjährigen Raten erhoben.
Steuerfrei sind:
1. Hunde im Besitze von deutschen Heeresangehörigen,
2. Ziehhunde, die lediglich zu Erwerbszwecken gehalten werden,
3. Wachhunde, die ein eingefriedigtes Grundstück niemals verlassen,
4. Dienst- oder Gebrauchshunde im Besitze von Polizei- und Forstbeamten, sowie von Schäfern und Hirten.
Mons, den 22. Juli 1915.
Der Militär-Gouverneur.
von Gladiss.
Generalmajor."
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