Das Schild mit gelbem Untergrund ist mit dem Wortlaut "Schutzstreifen Betreten und Befahren nur mit Sondergenehmigung gestattet!" in schwarzer Schrift versehen.
Mit diesem Schild wurden Zufahrtswege und Straßen zum Schutzstreifen an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Grenzgebietes der DDR gekennzeichnet.
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