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Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas Die Reichsdörfer SULZBACH und SODEN Historische Urkunden und Druckschriften aus dem TAUNUS und FRANKFURT [1748]
Sulzbacher Erbleihbrief über das St. Nicolai-Altar-Gut für Johann Rudolph, 1748 (Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas (CC BY-NC-SA)
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Erbleihbrief über das Sulzbacher St. Nicolai-Altar-Gut für Johann Rudolph, 1748

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Beschreibung

1748 Februar 12 (Mainz, Martinsburg): Der Mainzer Erzbischof Johann Friedrich Karl von Ostein verleiht dem Sulzbacher Johann Rudolph erblich das sogenannte St. Nikolai-Altargut in Sulzbach (mit Spezifikation der einzelnen Äcker).
Transkription nach Fotos des Originals (Privatbesitz).

Beglaubigung:
Unterschrift (in der Plica) und Kanzleisekretsiegel (rotes Wachs, restauriert, in Holzkapsel, an Pergamentpressel) des Ausstellers.

Rückvermerke:
In der Plica:
Erbley Brieff / Über das sogenannte Sti. Nicolai Altar guth zu Sultzbach / für Johann Rudolphen Einwohnern zu ged(achtem) Sulzbach
Rückseite:
Nicolai Altar Erbbestandsgut / zu Sulzbach

Sprache:
Deutsch

Beschreibstoff:
Pergament

Datumszeile:
So geschehen zu St. Martiniburg in Unserer Residenz Statt Maynz den 12. Feb(ruarii) Eintausendsiebenhundert Vierzigacht.

Laufzeit:
12.02.1748

Personen:
Johann Friedrich Karl von Ostein, Erzbischof von Mainz; Rudolph, Johann

Sachbegriffe:
Erbleihe; Lehen; St. Nikolai-Altargut, Sulzbach

Orte:
Sulzbach

Material/Technik

Pergament

Maße

BxH 64 x 39 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Wir Johann Friederich Carl , von Gottes Gnaden des heiligen Stuhls zu Mayntz Ertz-Bischoff, / des Heiligen Rom(ischen) Reichs durch Germanien Ertz Cantzlar und Chur Fürst etc. etc. bekennen hiermit für Uns und Unsere Nachkommen ahm Erzstifft, daß Wir Unsers Erzstiffts so ge- / nanntes S(anc)ti Nicolai Altar guth zu Sulzbach mit gutem wisßen und willen verliehen haben, verleyhen auch solches hiermit und in Crafft dießes Unserem Unterthan und Einwohneren zu ged(achtem) Sulzbach Johann Rudolphen / und desßen Erben, nemblich Ein Morgen, anderthalb Viertel und vierthalb Ruthen Ackers im Kleinenfeld ahm Kazenweingarths Pfad, oben zu die herrschafftl(chen) frohnhoffs Güther und Ludwig Peterman; It(em) Ein morgen, Ein Viertel / Neun und Ein und Einhalb sechzehenteil an Ruthen Ackers am Großen Acker hinter den langen Zäunen, stoß auf den Baum Acker neben dem anderen Theil des Altar guths und Philipps Chewalten; It(em) Zwey Morgen, Ein Viertel, Drey und- / zwanzig Ein halbe und sechs sechszehentheil der Ruthen Ackers nach der bach zu neben dem Pfarrguth und der anderen helfft Altar guth; It(em) drey Viertel, sechsthalb Ruthen Ackers ahm Mühlweeg zwischen Wilhelm Schneidern nacher Sulzbach zu, und / Melchior Beken Wittib nach der Mühl zu; It(em) Vierthalb Viertel Morgen sieben, Drey quart, sechs sechzehentheil der Ruthen Ackers im Großen feld nacher Franckfurth in der Beek, oben neben Michael Löschhorn, unten neben dem übrigen Altar / guth; It(em) Ein Morgen, Drey Viertel, fünf Ruthen uff der sand Kauthen, oben zu neben Johann Antesen, unten Valentin Mappes; It(em) anderthalb Morgen, dritthalb und Ein und halb Viertel der Ruthen Ackers, stosßt auff den / Schwallbacher Graßweeg, oben zu neben S(anc)tae Catharinae guth zu Franckfurth, unten Friederich Harten Wittib; It(em) Drey Viertel, Vierzehen anderthalb Viertel und Eylff sechzehentel Ruthen Ackers in der Schwallbacher Eck, geforgt oben zu Johann / Dinges, unten Reinhard Mandeler; It(em) Sieben Viertel, fünff und Dreyßig Ruthen, Ein und Einhalb Viertel und Ein sechzehentheil der Ruthen ackers im feld nacher Hoegst , oben zu neben den Pfaar Äckeren, unten zu Jacob Bender; It(em) / Ein Morgen, Ein Viertel und Dreyßig Ruthen Ackers ahm Hoegster weeg, oben zu neben Johann Strassheimer, unten zu der franckfurter Herren guth; It(em) Ein Morgen, Drey Viertel, Dreyzehen und Ein sechzehentheil der Ruthen Ackers bey / dem Zanckbierbaum nacher Sulzbach neben dem Franckfurter Herren Guth nach der Strasß zu neben Valentin Mappesen; It(em) Ein Morgen, Ein Viertel, Zehen und Ein halb Viertel der Ruthen Ackers ahm Marpurger Pfad, unter / dem franckfurter Herren Guth und dem übrigen Altar guth; It(em) Zwey Morgen, Ein Viertel, sieben zehen Drey quart und Zwey sechzehentheil der Ruthen ackers ahm Marpurger Pfad zwischen S(anc)tae Catharinae guth zu Franckfurth und anderseits neben der / anderen helfft Altar Guth; It(em) Ein Morgen, fünffthalb und Zwey sechzehentheil der Ruthen Ackers ahm Liederbacher weeg, geforgt oben die andere helfft Altar guth, unten neben Friederich Bendern zu Soden; It(em) Ein Morgen, Dritthalb und Zwey sechzehen- / theil der Ruthen Ackers uff der Steinriz, oben zu neben Johann Antesen, unten zu Johannes Dinges; It(em) Ein Morgen, Ein Viertel, Eylffthalb und Vier und Drey quarttheil der Ruthen Ackers im Oberfeld, stost uf die Hohl, oben neben Johannes Dingesen und die / andere Helfft Altar guth; It(em) Ein Morgen, Achzehen Ruthen Ackers uff der Hohl, uff dem Münstergraben geforgt nacher Sulzbach Hanns Peter Christians Erben, anderseiths neben Friz Christians Erben; It(em) Drey Viertel, Dreyßigacht und Zwey sechzehentheil der / Ruthen Ackers oberhalb der Liederbacher strasß, geforgt nacher Sulzbach Johann Adam Vielbel, nacher Liederbach Franckfurther Herren Guth; It(em) Ein acker beym Hühner Bierbaum, stost uff die Maynzerstrasß, ist ein anwänder nacher Liederbach, geforgt nacher / Sulzbach Hans Christian Held, Ein und Ein halber Morgen, Dreyßig Drey Ruthen biß uff den weeg; It(em) Drey Morgen, Ein Viertel, Dreißigfünf und Drey quart Ruthen Ackers, der andere Schlusßel neben Johann Wenzlen nacher Sulzbach zu; It(em) Ein halben / Morgen und Ein halb Viertel der Ruthen Ackers neben vorigem Acker und der anderen Helfft d(es) Altar-Guth; It(em) anderthalb Viertel, sieben[?] Ruthen Ackers beym Hüner Bierbaum neben dem Liederbacher Feld, stost uff Einen ahnwender, be- / forgt zu Einer seithen das Liederbacher feld, stost ander seith auff Liederbacher Feld, ist der oberst neben Läger altersher gewesen Georg Löll von Soden; It(em) Ein Morgen, Drey Viertel Einundzwanzig und Zwölff sechzehentheil der Ruthen / Ackers ahm Nieder Hoffheimer Pfad zwischen dem Altar guth, anderentheils beederseiths; It(em) Vierthalb Viertel, Neun und Ein Viertel Ruthen Ackers ahm Huren buch, geforgt oben Johann Rühlen Erben, unten neben dem anderen Theil Altar guth, It(em) / Dritthalb Viertel, neun Zehen und Einhalb zwanzigdrey vier sechzehentheil der Ruthen Ackers ahm Rhein, ist Ein anwänder, andererseiths neben dem übrigen Altar guth; It(em) Ein Viertel, Dreysig vier und Ein quart Ruthen Acker im Kleinenfeld nach dem Wald nacher Schwallbach zu Jacob / Bender nacher sulzbach zu die Antoniter zu Hoegst; It(em) Ein Morgen, Ein Viertel, Zwölff und Ein quart und drey sechzehentheil der Ruthen Ackers zeugt übern Cronberger Weeg uff den Schwallbacher Pfad neben der Franckfurter Herren Guth nacher Sulzbach zu, anderseiths / das übrige Altarguth; It(em) Ein Viertel, Zwanzig Neun und Ein halb Viertel der Ruthen Wiesen im grund, stost uff den graben und uff Einen Acker, ist der Benn genannt, so auch zu dießem Lehen gehorig, beforgt oben Winckler zu Franckfurth, unten Johannes Dinges; Item / Ein Viertel, Drey, Dreyßigsechs Drey sechzehentheil der Ruthen Wiesen uff der Kelter Wieß zwischen dem anderen Theil Altar guths beederseiths; It(em) Ein halben Morgen Wiesen hinter der Nicolaus Wayd, beforgt oben Johann Wenzlen, unten Valentin Mayesen; It(em) ahn der Nicolaus- / waydt die helfft, so ohngefähr anderthalb Viertel thut, also und der gestalt, daß er und seine Erben solch vorbeschriebene güther in gutem bau und beßerung, auch seinen rainen und steinen Erhalten, ohne Unseren Consens nichts davon veräußern, verkauffen, ver-/ sezen oder verpfänden noch in mehrere Theil zu trennen und vertheillen, sondern Jeder Zeit bey einem Stamm ordentlich verbleiben solle, so dan nicht allein pro Annuo Canone oder beständigen jährlichen Erbpfacht jeden Jahrs auff S(anc)ti Martini Episcopi acht / Täg vor oder nach dreytehen Malter Korn selbiger Ambts Maaß güter dörrer Speicher mäßiger Frucht zu Unserer Kellerey Neuenhayn auff des Erbbeständern Kosten ohnfehlbar und ohne Einige außnahm zu liefferen, sondern auch mit Vorbehalt des auff jedesmahls / sich Ergebenden sterbfall Uns gebührenden Besthaubts die übrige auff solchem guth hergebrachte beschwerden, als jährlich ersuchung des Dunghoffs, Ein si(m)mer Brotweizen, Ein huhn und vier albus ahn geld zu gebührender Zeit ohnfehlbar zu Entrichten seyen; im fall / aber zum Dritten obgemelter Johann Rudolph oder seine Erben in Endtrichtung des obgesezten jährlichen Erbpfachts und anderer schuldigkeiten zwey biß drey Jahr säumig seyn oder bey solchem gut sich der gebühr nach nicht verhalten würden, Wir gut fug und Erlangtes Recht haben sollen, dies Ihm und seinen Erben verliehenes Erbley guth sambt der Überbesßerung Ein zu ziehen, und damit nach Unserem belieben anderwärths zu disponiren; da auch Viertens derselbe oder seine Erben mehrge- / meltes guth verkauffen oder anderwärths begeben wolten, so soll solche vorderist Uns oder Unserer Ca(m)mer gebührend ahngezeigt und nach Erhalt eines[?] Consens Uns das gebührende Laudemium oder hand Lohn mit fünff von hundert gebührend Endrichtet werden solle, ge- / treulich und ohne gefärde. Zur Urkund desßen haben Wir dießen Brieff aigenhändig unterschrieben und Unser Canzley Secret Insiegel darahn hangen lasßen. So geschehen zu St. Martiniburg in Unserer Residenz Statt Maynz den 12. Feb(ruarii) Eintausendsiebenhundert Vierzigacht. Ich Friderich Carl Churfürst (manu propria subscripsit) [Kanzleivermerk:] Erbley Brieff Über das sogenannte Sti. Nicolai Altar guth zu Sultzbach für Johann Rudolphen Einwohnern zu ged(achtem) Sulzbach
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Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas

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Um die Geschichte des Rhein-Main-Gebietes, insbesondere die der Stadt Steinbach am Taunus und ihrer Nachbarkommunen zu dokumentieren und zu erhalten,...

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