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Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum Inventargut [DD1/88/054-27]
Hinweisschild "Deutsches Reichs-Strafgesetzbuch " 368, No.5." (Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum, Weiternutzung nur mit Genehmigung des Museums CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum, Weiternutzung nur mit Genehmigung des Museums (CC BY-NC-SA)
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Hinweisschild "Deutsches Reichs-Strafgesetzbuch § 368, No.5."

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Beschreibung

Das flache, rechteckige Hinweisschild ist elfenbeinfarbend und hat eine schwarze Beschriftung. Es wird auf den § 368, No. 5 des Reichs-Strafgesetzbuch hingewiesen, der offenes Licht in Scheunen, Ställen und Böden unter Strafe verbietet. Das Schild hat rundrum 7 Löcher, um es annageln zu können.

Material/Technik

Metall * industriell gef.

Maße

H: 25 cm, B: 35 cm, T: 1 cm

Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum

Objekt aus: Stiftung Domäne Dahlem - Landgut und Museum

Die Berliner Museumsstiftung "Domäne Dahlem - Landgut und Museum" versteht sich als "das Freilandmuseum für Agrar- und Ernährungskultur mit...

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