museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen Kunsthandwerk Kunstkammer der Herzöge von Württemberg [KK hellblau 186]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/71676/71676.jpg (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Prunkkassette mit Schildpatt und Silberbeschlägen, erste Hälfte 18. Jahrhundert

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Die aus der württembergischen Kunstkammer Prunkkassette ist reich mit mit Schildblatt und Silberbeschlägen verziert. An den Seiten ist jeweils ein ovales Silberrelief mit figürlichen Darstellungen in einem Perlrahmen angebracht, das von Blattwerk umgeben ist. Vor den vier abgeschrägten Ecken stehen weibliche Figuren mit geneigtem Kopf. Im Deckel befindet sich ein kleines extra Fach, das durch seitliches Verschieben des Deckels geöffnet werden kann. Obenauf liegt ein silberner Putto auf einem Kissen.

Material/Technik

Holz, Schildpatt, Silber

Maße

Länge
25,4 cm
Breite
31,7 cm
Höhe
20 cm

Laufende Ausstellungen

Drei hochkarätige Sammlungen von Weltrang: die Antikensammlung, die Kunstkammer der Herzöge von Württemberg und die frühkeltischen Fürstengräber – darunter das Grab des Keltenfürsten von Hochdorf werden auf rund 1.000 m² Ausstellungsfläche werden im 1. Obergeschoss des Alten Schlosses präsentiert. Für die jungen Besucher ab 6 Jahren gibt es Kindervitrinen und Stationen zum Anfassen, und Entdecken. Maskottchen Kathi weist dabei den Weg.

Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.