museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Münzkabinett Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [MK 17783]
https://bildarchiv.landesmuseum-stuttgart.de/P/Bildarchiv/172152/172152.jpg (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Medaille Papst Julius’ II. auf den Friedensschluss zwischen den Familien Orsini und Colonna, o. J. (1511)

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Papst Julius II. gelang im Jahr 1511 eine Aussöhnung zwischen den Familien Orsini und Colonna. Damit wurde ein rund zwei Jahrhunderte währender Streit zwischen zwei der mächtigsten stadtrömischen Adelsgeschlechtern beendet. In Anwesenheit des Papstes schworen die Oberhäupter der beiden Familien, sich nicht weiter zu bekämpfen.
Papst Julius erinnerte an diesen Friedensschluss mit dieser Medaille. Die Vorderseite zeigt den Papst im Brustbild nach rechts. Auf der Rückseite stehen sich die Friedensgöttin Pax mit einem Ölzweig und Abundantia, die Verkörperung des Überflusses, mit einem Füllhorn gegenüber. Die beiden Figuren stehen für den Wohlstand in den nun anbrechenden Friedenszeiten.
[Matthias Ohm]

Beschriftung/Aufschrift

VS: IVLIVS II LIGUR SAON(ensis) PONT(ifex) MAX(imus)
RS: RECVPERATOR IVSTITIAE PACIS FIDEIQ(ue)

Material/Technik

Silber, gegossen

Maße

Durchmesser
46 mm
Gewicht
41,15 g

Literatur

  • Modesti, Adolfo (2002): Corpus numismatum omnium Romanorum pontificum, Bd. 1: Da San Pietro (42-67) a Adriano VI (1522-1523). Rom, Nr. 197.
Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.