Wandanschlag in französischer und deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille, den 16. Oktober 1915.
"Verordnung
Zu der Verordnung des grossen Hauptquartiers von 23. September 1915 bestimme ich:
Jedes private Photographieren von militaerischen Kampf- und Verteidigungsmitteln, von Festungswerken, militaerischen Anlagen fuer drahtlose Telegraphie, von Schriften, Zeichnungen und anderen Gegenstaenden, deren Geheimhaltung im militaerischen Interesse liegt, ist innerhalb der Festung Lille mit ihren Vorstaedten und Vororten im Bereich der vorgeschobenen Forts, auch den Privat- und Militaerpersonen verboten, die in Besitze eines Erlaubnisscheines sind.
Zuwiderhandelnde werden gemaess Ziffer 8 der oben erwaehnten Verordnung bestraft."
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