Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französicher Sprache
Herausgegeben vom Generalgouvernement des von Deutschland besetzten Belgiens am 2. Dezember 1915 in Brüssel
"Veröffentlichungen des deutschen General-Gouvernements.
In England hat Regierung und Oeffentlichkeit den Fall Cavell zum Anlass genommen, zum soundsovielten Mal das Vorhandensein einer deutschen Schreckensherrschaft in Belgien zu behaupten, die sogar an Frauen kriegsgerichtliche Todesurteile vollstrecken lasse. Dass die Franzosen im Laufe des Krieges Frauen erschossen haben, wurde bereits festgestellt. Ob bei den in Enland nachweislich Gehenkten auch Frauen waren, bleibt noch abzuwarten. Tatsache aber ist, dass in dem gleichen Belgien, das unter der deutschen Schreckensherrschaft leiden soll, vor der Okkupation nach den gleichen Grundsätzen gehandelt wurde, die für die deutsche Justiz im Fall Cavell massgebend waren. Am 18. August 1914, 12 Tage vor der Einsetzung des deutschen Generalgouverneurs, ist in Löwen die verehelichte Julia Van Wauterghem, geboren zu Brüssel am 26. Januar 1872, wegen Kriegsverrats standrechtlich erschossen worden und mit ihr zwei andere Belgier. Das Urteil wurde in der Nacht nach seiner Fällung vollstreckt. Der Anschlag dieses Urteils ist der Stadt Antwerpen in einem Brief befohlen worden, der neben anderen auch die Unterschrift des Beauftragten des belgischen Kriegsministers trägt und jetzt unter den damals unbestellt gebliebenen Postsachen aufgefunden wurde."
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