Herausgegeben vom k. und k. Kommissär, Freiherr zu Franckenstein, am 5. Mai 1916 in Brüssel
"K. und K. Oesterr.-Ungar.
Kommissariat
bei dem Kais. Deutschen
Generalgouvernement
in Belgien.
Kundmachung.
Bei dem k. und k. österreichisch-ungarischen Kommissariate in Antwerpen findet am 24. und 25. Mai dieses Jahres um 3 Uhr nachmittag eine Musterung statt.
Dieser Musterung haben sich die in Belgien ständig wohnhaften österreichischen und ungarischen Landsturmpflichtigen und bosnisch-herzegovinischen Dienstpflichtigen zu unterziehen, die im Jahre 1898 geboren sind.
Die in Rede stehenden Landstumpflichtigen werden hiermit aufgefordert, sich am 18. und 19. Mai d. Js. zwischen 3 und 5 Uhr nachmittag auf dem k. und k. österr.-ungar. Kommissariate in Brüssel, rue Montoyer Nr. 24, oder am 22. und. 23. Mai d. Js. auf dem k. und k. österr.-ungar. Kommissariate in Antwerpen, rempart des Béguines 95, zwischen 10-12 Uhr vormittag oder 3-5 Uhr nachmittag zur Conscription persönlich zu melden.
Ferner haben sich an den vorerwähnten Tagen bei sonstiger Straffolge alle jene Landsturmpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1865 bis 1897 zur Nachmusterung zu melden, die bisher der Musterungspflicht noch gar nicht oder nicht vollständig entsprochen haben.
Die Meldepflichtigen haben sich bei der Meldung durch entsprechende Dokumente (Tauf- oder Geburtsschein, Heimatsschein, Arbeitsbuch oder Dienstbotenbuch u.dgl.) auszuweisen."
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