Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom Generalgouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 29. Januar 1916 in Brüssel
"Durch Urteil eines Feldgerichts vom 12. 1. 16 bezw. 19. 1. 16 wurden nachbenannte Personen verurteilt:
1. Arbeiter Victor Marschandt aus Hoeylaert wegen vollendeten Kriegsverrats in Verbindung mit Waffenbeseitz und Wildern zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe.
2. Landwirt Hippolyt Jans aus Lennick-St. Quentin wegen versuchten Kriegsverrats in Verbindung mit Waffenbesitz und Wildern zu 15 Jahren Zuchthaus.
Beide Beschuldigte haben beim Wildern mit Gewehr und Karbidlaterne auf eine deutsche Militär-Patrouille geschossen.
Marschandt hat dabei einen deutschen Unteroffizier schwer am Bein verletzt, während Jans keinen der deutschen Soldaten getroffen hat.
Beide Verbrechen sind vor Bekanntbage der Verordnung des Gen. Gouv. gegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit vom 11. 1. 16 begangen worden. Nach dieser Verordnung kann in Zukunft das Schiessen auf deutsche Soldaten, auch wenn ein solcher nicht getroffen worden ist, mit dem Tode bestraft werden.
Brüssel, den 25. Januar 1916.
Der Militärgouverneur der Provinz Brabant, von Schröder, Generalmajor.
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Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mit unterstellten Gebietes."
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