museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Historisches Museum der Pfalz - Speyer 1914-1918. Die Pfalz im Ersten Weltkrieg [PKS_WK_02b_114]
Verordnung, dreisprachig (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Herkunft/Rechte: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Plakat in Brüssel, Belgien, 1916

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache.
Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 26. Februar 1916 in Brüssel
"Artikel 1.
Es ist verboten, pflanzliche und tierische Oele und Fette, die zum menschlichen Genuss geeignet sind, oder aus denen menschliche Genussmittel hergestellt werden können, in rohem oder verarbeitetem Zustande zu anderen Zwecken als solchen des menschlichen Genusses zu verwenden. Ausnahmen kann die Oelzentrale in Belgien bewilligen.
Artikel 2.
Mit Geldstrafe bis zu 5 000 Mark und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer dieser beiden Strafen wird bestraft, wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt.
Ausserdem kann auf Einziehung der Stoffe. bezüglich deren die Zuwiderhandlung begangen ist, erkannt werden.
Zuständig sind die Militärgerichte."

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck

Maße

BxH: 65 x 43 cm

Karte
Veröffentlicht Veröffentlicht
1916
Moritz von Bissing
Brüssel
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1914
1913 1920
Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Objekt aus: Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.