Kranenkanne. Dreibeinig mit einem Henkel, dem sich gegenüber ein Kran befindet; birnenförmig, am Boden mit Doppelrille und unter dem Rand mit einfacher Rille versehen, aus zwei Teilen zusammengelöteter Gefäßkörper; drei geschweifte und angelötete Beine ohne Holzaufsatz; ein angelöteter Kran aus Messing mit Kranschlüssel, ebenfalls Messing, ein seitlich angebrachter geschweifter ohrenförmiger, angelöteter Henkel mit Daumenruhe; hochgebuckelter Deckel, zweifach profiliert, mit mehrfach profiliertem Holzknauf. Qualitäts-/Meistermarke: gekrönte Rose und "H.T." im Gefäßboden innen. Geschaffen von Caspar Heinrich Tiarks (1764-1843).
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