museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Museum "Otto Ludwig" Eisfeld Büchersammlung der Museumsbibliothek [OLG B 3670]
Sachssenspiegel/ Corrigirt auffs new/ Nach dem Inhalt der Alten/ Waren/ Corrigirten Exemplarn und Texten. Bearbeitet von Johannes Gigas. Gedruckt Leipzig, 1539. (Museum  CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museum (CC BY-NC-SA)
1 / 3 Vorheriges<- Nächstes->

Sachssenspiegel/ Corrigirt auffs new/ Nach dem Inhalt der Alten/ Waren/ Corrigirten Exemplarn und Texten. Bearbeitet von Johannes Gigas. Gedruckt Leipzig, 1539.

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Der Sachsenspiegel, eines der ersten Prosawerke in deutscher Sprache, gilt als bedeutendes Zeugnis für die beginnende Vereinheitlichung der deutschen (mittelniederdeutschen) Schriftsprache. Obgleich nur private Sammlung und Aufzeichnung des sächsischen Gewohnheitsrechts, gewann der Sachsenspiegel bald derartigen Einfluss, dass er namentlich im sächsischen bzw. norddeutschen Raum bis weit in die Neuzeit hinein eine wichtige Grundlage für die Rechtsanwendung und Rechtsprechung war. Vor allem durch die zahlreichen Glossen - die teilweise Gerichten als Hilfswerk dienten - wurde der Sachsenspiegel kommentiert (z. B. vom brandenburgischen Hofrichter Johann von Buch Anfang des 14. Jahrhunderts). Die große Wirklichkeitsnähe (erprobtes und bewährtes Recht) verhalf der Rechtssammlung zu hoher Akzeptanz, die sich dadurch relativ schnell über weite Landstriche von den Niederlanden bis in das Baltikum ausbreitete. Der Sachsenspiegel wurde schnell Vorbild für weitere Rechtsbücher, wie für den Augsburger Sachsenspiegel, den Deutschenspiegel, den Schwabenspiegel und unter anderem für zahlreiche polnische Drucke sowie für das Meißener Rechtsbuch. Seine Verbreitung wurde besonders im so genannten Magdeburger Recht durch die Stadtgründungen bei der Ostkolonialisierung gefördert, und die Verleihung von Stadtrechten nach diesem Vorbild bis weit in den osteuropäischen Raum (Polen, Böhmen, Slowakei, Baltikum, Weißrussland, Ukraine) hinein.
Der Sachsenspiegel galt in Preußen bis zum Allgemeinen Landrecht von 1794, in Sachsen bis 1865 (Einführung des Sächsischen BGB), in Holstein, Anhalt und Thüringen als subsidiäre Rechtsquelle bis zur Ablösung durch das BGB 1900. Das Lehnrecht erlosch in Preußen erst 1850. Privatrechtlich beriefen sich Richter des Reichsgerichts in Einzelfällen auch noch nach 1900 auf den Sachsenspiegel.[4] Heute ist kein Gericht mehr auf den Sachsenspiegel angewiesen.
Der Sachsenspiegel beeinflusste Mittel-, Ost- und Südosteuropa mit seinen Rechtsgedanken. Darin erkennt man die außerordentliche Stellung des Sachsenspiegels in der gesamten Rechtsgeschichte. Kein deutsches Rechtsbuch hat jemals wieder eine solch zeitlich lange und örtlich weit verbreitete rechtliche Geltung erlangt. Der Sachsenspiegel hat in der deutschen Sprache markante Spuren hinterlassen; noch heute sind einige geläufige Redewendungen auf ihn zurückzuführen. Eines der bekanntesten Beispiele ist die Norm II 59 § 4, die besagt: "Wer zuerst komme, der mahle zuerst". Im Jahr 2010 ist ein Exemplar eines Sachsenspiegels aus dem Jahr 1481 in der Stadtbücherei im schwedischen Sundsvall gefunden worden. Eine Bibliothekarin entdeckte das in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Buch beim Ausräumen in einem Kellermagazin. Der Sachsenspiegel in Eisfeld ist eine Auflage aus dem Jahre 1539 und enthält die kompletten drei Teile. (Quelle: Wikipedia)

Material/Technik

Einband Holz, geprägtes Leder, Druck, Papier, gebunden.

Maße

22 x 34 cm

Museum "Otto Ludwig" Eisfeld

Objekt aus: Museum "Otto Ludwig" Eisfeld

Das Eisfelder Schloss bestimmt das Ortsbild der Stadt Eisfeld. Auf einem Muschelkalkplateau erhebt es sich weithin sichtbar über die Stadt. Das...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.