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Museum Viadrina Handwerk in Frankfurt (Oder)

Handwerk in Frankfurt (Oder)

Über die Sammlung

Die Objekte, die den Teilsammlungsbereich „Handwerk“ tangieren, gehören zu verschiedenen Sammlungsbeständen des Museums Viadrina wie Bauplastik, Bibliothek, Diathek, Dokumente, Hausrat, Metall, Möbel, Photos und Textil.
Sammlungsschwerpunkte bilden die Handwerke „Friseur“ und „Fischer“. Besonders der letztgenannte Bereich weist durch Übernahmen in den 1960/70er Jahren sowohl quantitativ als auch qualitativ hochwertige und seltene Exponate auf. Das Fischereiwesen spielte für die frühneuzeitliche Stadt Frankfurt (Oder) eine erhebliche Rolle zumal der Fluss zahlreiche Nutzfischarten führte (z.B. Hecht, Karpfen, Barsche, Forellen, Maränen, Lachs, Wels, Stör und Zander) und Fische als Fastenspeise dienten. Die Fischerei bildete so einen bedeutenden Wirtschaftszweig. Schon seit dem 13./14. Jahrhundert besiedelten Fischer Frankfurt (Oder). Zur Ausübung des Fischereigewerbes bedurfte es der „Fischereigerechtigkeit“, die vom Landesherrn verliehen wurde.
Die Frankfurter Fischerzünfte zählten zu den ältesten Vereinigungen von Berufsfischern an der Oder. In der ältesten von Frankfurts Vorstädten, in der Lebuser Vorstadt, gab es schon vor der Stadtrechtsverleihung den sogenannten „Kietz“, an den noch heute die Bezeichnung „Kietzer Gasse“ erinnert. Die Kietzer hatten lange Zeit besondere Rechte, vor allem einen eigenen Schulzen, der selbständig Streitigkeiten schlichten durfte. Die Kietzer Fischer bildeten eine eigene Zunft. Neben ihr bestand mit den Ziegelgässnern in dieser Vorstadt noch eine weitere Fischerinnung. In der südlich gelegenen Gubener Vorstadt wohnten in der Gasse, die später Fischerstraße genannt wurde, die erstmals 1571 erwähnten Gubener Vorstadtfischer mit einer eigenen Zunft. Die Bewohner der Vorstädte hatten den Vorstädter- und Fischereid zu leisten, indem sie sich verpflichteten, einen ordentlichen Lebenswandel zu führen, nicht aufrührerisch gegenüber dem Rat der Stadt sich zu verhalten und vor allem gefangene Edelfische, wie Stör und Lachs, pflichtgemäß abzuliefern. Das erste Fischereiprivileg wurde den Fischern aller drei Zünfte 1580 zugesprochen, indem sie das Fangrecht oderabwärts bis Gartz und Stettin und oderaufwärts bis Fürstenberg erhielten.


Dr. Sonja Michaels M.A.

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