Das Fischereifahrzeug ist als Seitenfänger ausgerüstet und vorzugsweise für die Schleppnetzfischerei in nördlichen Gewässern bestimmt; durch den Einbau einer Deckenkühlanlage ist der Einsatz in südlichen Gewässern möglich.
Stempel: "Kenntnis genommen…", "Anerkannt…", "Gesehen! Seefahrtsamt…",
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