museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg Moderner Strafvollzug [o. Inv.]
Improvisierte Tätowiermaschine mit Remingtonrasierer (Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg (CC BY-NC-SA)
2 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Improvisierte Tätowiermaschine mit Remingtonrasierer

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Tätowieren ist im Gefängnis verboten. Trotzdem verlässt rund ein Drittel der Gefangenen die Haft mit Knast-Tattoos. Drei Punkte auf der Hand als Dreieck zwischen Daumen und Zeigefinger sind das wohl bekannteste Motiv: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.
Früher wurde per Hand gestochen, als Farbe diente der Ruß verbrannter Schuhabsätze, gebunden mit Seifenlauge oder Zahnpasta. Heute beschaffen sich die Häftlinge auch echte, aber teure Tätowierfarbe oder verwenden einfache Füllertinte.
Als Tätowiermaschinen kommen vorwiegend Elektrorasierer zum Einsatz. Eine Kanüle oder eine einfache Nähnadel werden mit einer Kugelschreibermine verbunden, die als Farbtank dient. Die Mine wird durch den Motor des Rasierapparates in Schwingung versetzt. Als Halterung dient ein gebogener Zahnbürstenstiel.
Das hier gezeigte Exemplar mit einem Remington-Rasierer (die Firma brachte 1937 in den USA den ersten Elektrorasierer mit oszillierendem Schwingankermotor auf den Markt) ist im Januar 2004 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim bei einer Haftraumkontrolle beschlagnahmt worden.

Material/Technik

Diverse Materialien

Maße

H 13 cm, B 18,5 cm, T 3 cm

Links/Dokumente

Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg

Objekt aus: Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg

Viele verschlossene Türen, vergitterte Fenster, kein persönlicher Freiraum. Justizvollzugsanstalten – Lebensräume von Menschen, von Außen kaum...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.