museum-digitalbaden-württemberg
STRG + Y
de
Landesmuseum Württemberg Malerei Kunst- und Kulturgeschichtliche Sammlungen [1984-26]
Paul I. in der Pose Friedrichs II. (Landesmuseum Württemberg, Stuttgart CC BY-SA)
Herkunft/Rechte: Landesmuseum Württemberg, Stuttgart (CC BY-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Großfürst Paul I. von Russland

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Der russische Zar Paul I. bewunderte den preußischen König Friedrich II. über alle Maßen, er imitierte ihn sogar. Stepan Schtschukins Porträt, das Paul in vielen Kopien verbreiten ließ, dokumentiert dies. Es zeigt den russischen Zaren in einer Uniform, die der preußischen zum Verwechseln ähnlich sieht und mit dem gleichen Stock, den der Preußenkönig auf allen Altersbildnissen wie ein Markenzeichen mit sich führt.
Friedrich II. und Katharina die Große hatten 1776 die Ehe Pauls mit der württembergischen Herzogin Sophie Dorothee, der späteren Großfürstin Maria Fjodorowna, vermittelt.

Material/Technik

Öl auf Leinwand

Maße

H. 79, B. 62,3 cm

Literatur

  • Landesmuseum Württemberg (2013): Im Glanz der Zaren. Die Romanows, Württemberg und Europa, Ausstellungskatalog. Stuttgart, Kat. Nr. 244, S. 151
  • Staatliche Kunstsammlungen Baden-Württemberg (Hrsg.) (1985): Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, Bd. 22. München/Berlin, S. 217
  • Württembergischen Landesmuseum (Hrsg.) (1987): Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons. Ausstellungskatalog Württembergisches Landesmuseum, Bd. 1.1. Stuttgart, Kat. Nr. 423, S. 286

Vergangene Ausstellungen

Landesmuseum Württemberg

Objekt aus: Landesmuseum Württemberg

Das Landesmuseum Württemberg ist eines der größten kulturhistorischen Museen in Deutschland. Auf Beschluss von König Wilhelm I. wurde es am 17. Juni...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben.